Syriens stellvertretender Außenminister hat angekündigt, auf die türkische Invasion zu reagieren. Damit offenbart er ein konzeptuelles Problem des Rechts auf Selbstverteidigung gegen nicht-staatliche Gruppen: Am Ende des Tages steht Selbstverteidigungsrecht gegen Selbstverteidigungsrecht. Das der Türkei gegen die Kurden/die PYD vs. das Syriens gegen die Türkei wegen dem Einmarsch auf syrischem Gebiet. Das Völkerrecht hat dafür (noch) keine Antwort.
