Derzeit sorgen viele Austrotürken sich davor, aufgrund möglicher Doppeltaatsbürgerschaften ihren österreichischen Pass zu verlieren. Manche befürchten gar die Staatenlosigkeit. Das darf allerdings nicht passieren. Österreich ist völkerrechtlich dazu verpflichtet, niemandem die Staatsbürgerschaft entziehen, wenn oder sie dadurch staatenlos wird. Siehe dazu Artikel 7(6) des Übereinkommens zur Verminderung der Staatenlosigkeit oder auch § 34(2) und (3) Staatsbürgerschaftsgesetz.
