70 Jahre NATO

Die NATO feiert heute ihr siebzigjähriges Bestehen. Ein paar Basics:

  • Artikel 5 NATO-Vertrag beinhaltet eine Beistandspflicht gegenüber allen anderen Mitgliedern
  • man spricht von kollektiver Selbstverteidigung, sie ist in Artikel 51 UN-Charta explizit vorgesehen
  • bislang wurde sie ein Mal „aktiviert“, nämlich nach den Anschlägen vom 11. September
  • eine völkerrechtliche Pflicht, anderen Staaten mit Waffengewalt zur Hilfe zu kommen, gibt es allerdings nicht. Insbesondere USA wollten und wollen immer noch frei entscheiden, wann sie ihr Militär einsetzen

Zum Ende des Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien

Viel wurde (auch an dieser Stelle schon dazu geschrieben. Ein Faktor, der ebenfalls betont werden sollte: Viele Kriegsverbrecher konnten auch nach dem Krieg unbehelligt frei herumlaufen, oft unter den Augen von NATO-Soldaten. Die Schwierigkeit, sie festzunehmen und nach Den Haag zu überstellen hat dem ICTY viel Schaden zugefügt (eine Passage aus Samantha Powers Buch A Problem from Hell).

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