Bisweilen passieren in den internationalen Beziehungen Dinge, die wie Angaben zu Völkerrecht-Prüfungsfällen klingen. Grund genug, sie zu sammeln (untenstehende Liste wird laufend ergänzt).
Fall #1: Die Zechpreller
Anscheinend hat die kongolesische Botschaft in der Schweiz die Zimmer ihrer Vertreter beim Weltwirtschaftsforum in Davos 2020 nicht bezahlt, insgesamt 10 000 Franken sollen offen sein. Als es ans Zahlen ging hat sich einer der Delegierten angeblich auf seinen Diplomatenstatus berufen. Wie ist die Rechtslage?
Fall #2: Das Nordkorea Hostel
In Berlin hat ein Unternehmen (die EGI GmbH) Teile des Geländes der nordkoreanischen Botschaft angemietet, um dort ein Hostel zu betreiben. Das Bezirksamt Mitte hat dieses „Nordkorea Hostel“ abgedreht, das Verwaltungsgericht Berlin sah darin eine Verletzung der UNO-Sanktionen.
Fall #3: Botschafter festgenommen
Am 11. Jänner 2020 hat der Iran den britischen Botschafter festgenommen, nachdem er bei einer Gedenkveranstaltung für 176 zuvor vom Iran (versehentlich) getöteten Flugzeugpassagiere teilgenommen hatte. Am Dienstag hat eine iranischen Miliz dann eine Pappfigur von ihm verbrannt. Nur falls jemand nach einem neuen Lehrbuchbeispiel für Verletzungen von Artikel 29 WDK sucht.
Fall #5: Streit unter Rappern
„Das Landgericht München I untersagte Fler (bürgerlich Patrick Losensky) am Mittwoch, weiter zu behaupten, Bushido (bürgerlich Anis Ferchichi) sei nicht der Vater der gemeinsamen Kinder mit Anna-Maria Ferchichi. Auch dass stattdessen der gesamte Kader des SV Werder Bremen als Vater in Betracht komme, darf er nicht weiter rappen.“ (Welt)
– Alles dabei, Strafrecht (üble Nachrede), Zivilrecht (Ehrenbeleidigung) und sogar Menschenrechte (Grenzen der Meinungsfreiheit).
(tbc)