Ich habe mit Flora Mory von DER STANDARD über die Gerichtsverhandlungen rund um eine Auslieferung von #Assange in die USA gesprochen. Ein paar Takeaways.
– Assagen ist in den USA wegen Verstößen gegen den Spionageakt von 1917 (!) angeklagt.
– Spionage ist aber eine typisch „(absolut) politische strafbare Handlung“. Damit meint man Handlungen, die sich (ausschließlich) gegen den Staat beziehungsweise die Regierung richten, andere Beispiele sind Hochverrat oder ein aktiver Putschversuch. Hier gibt es allgemein im Völkerrecht keine Auslieferung, auch Artikel 4 des britisch-amerikanischen Auslieferungsabkommens nennt eine solche Ausnahme (für Österreich siehe §14/1 Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz).
– Die USA argumentieren aber, dass diese Ausnahme nur zu Kriegszeiten oder zumindest aktive Kampfhandlungen (bürgerkriegsartige Zustände) gilt.
– Britische Gerichte haben ursprünglich einen ähnlich rigorosen Standard angewendet. Seit dem Zweiten Weltkrieg stellen sie aber darauf ab, ob der Betroffene aus politischen Motiven handelt und ob er in Opposition zu dem Staat/der Regierung steht (siehe den Schtraks-Fall) – das ist nahe am sogenannten Schweizer Test, der in kontinentaleuropäischen Ländern für relativ politische Straftaten gilt (bei absolut politischen Straftaten, also jenen, die sich gegen den Staat richten, gibt es in keinem Fall eine Auslieferung): Damit meint man solche, bei denen das politische Element überwiegt, obwohl sie sich nicht gegen einen Staat, sondern gegen Privatpersonen richten. Wie man sich denken kann, ist die konkrete Definition im Einzelfall oft schwierig. Terrorismus ist davon jedenfalls ausgenommen.
Summa summarum: Assanges Handlungen – Leaks, „Whistleblower“ – sind absolut politisch. Selbst unter dem restriktiveren Test haben sie immer noch überwiegend politischen Charakter. Daher darf er eigentlich nicht an die USA ausgeliefert werden. EIGENTLICH.