„Niemand darf willkürlich seines Lebens beraubt werden.“ – Artikel 6 des Pakts über bürgerliche und politische Rechte, dem auch die USA angehören. Die Tötung von George Floyd ist ein trauriges Lehrbuchbeispiel für eine Verletzung dieses (Menschen-)Rechts.
Caught on tape.
Dass der US-Präsident die nun einsetzenden Proteste mit den Worten „wenn the looting starts, the shooting starts“ kommentiert macht die Sache jedenfalls nicht besser. Twitter hat den Tweet als „Gewaltverherrlichung“ geflagget, der Kampf rund um die Grenzen der Meinungsfreiheit bekommt damit eine gänzlich neue Dimension – sozusagen unsere digitale Gretchenfrage.

P.S.: Für die, die es nicht wissen – in Österreich gab es 2003 einen ähnlichen Fall. Insbesondere den jüngeren hier lege ich aus diesem Anlass den Wikipedia-Eintrag zu Seibane Wague ans Herz.