Corona-Ausgangsbeschränkungen: Besuche bei Freunden waren immer erlaubt

Das Verwaltungsgericht Wien hat einmal mehr bestätigt, was wir mittlerweile alle wissen (s zB mein Artikel dazu vom 30. März, so viel „told ya“ erlaube ich mir an dieser Stelle dann doch): Besuche bei Freunden und auch Autofahrten dorthin waren immer erlaubt. Nebenbei gibt das Verwaltungsgericht der Regierung auch eine kleine Tätschn:
„Angesichts des unzweifelhaften Auslegungsergebnisses ist dem Umstand, dass der zuständige Verordnungsgeber allenfalls in Presseerklärungen oder dergleichen eine davon abweichende Auffassung vertreten hat, keine rechtserhebliche Bedeutung beizumessen.“

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