Das Verwaltungsgericht Wien hat entschieden, dass einem österreichischen Kämpfer des „Islamischen Staats“ die Staatsbürgerschaft nicht aberkannt werden darf.
Österreich ist völkerrechtlich schließlich dazu verpflichtet, niemanden staatenlos werden zu lassen (ich habe dazu hier, hier, hier und hier schon geschrieben). Wenn man das ändern will, müsste man aus den einschlägigen Verträgen austreten und mit einem entsprechenden Vorbehalt bzw. einer Erklärung, die Staatsbürgerschaft in jedem Fall aus Gründen nationaler Sicherheit – wie Terrorismus – entziehen zu dürfen, wieder eintreten. Die Debatte gab es ja bereits vor einigen Jahren. Die Türkei hat im betreffenden Fall jedenfalls angegeben, dass der Betroffene kein Türke und damit kein Doppelstaatsbürger ist. Großartig überprüfen kann man da (anscheinend) nichts. Im schlimmsten Fall schieben sich die Länder die IS-Kämpfer gegenseitig zu, indem sie zum Status potentieller Staatsbürger Fehlangaben machen oder einfach nur schneller aberkennen als das andere Land.