Bundesverfassungsgericht zu Klimawandel und Generationgerechtigkeit

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat ein bemerkenswertes Urteil zu Klimawandel und Generationengerechtigkeit gefällt.

So schließe die staatliche Pflicht, das Leben und die körperliche Unversehrtheit zu schützen, „den Schutz vor Beeinträchtigungen durch Umweltbelastungen ein“. Und wenn man dabei zu lange wartet, belastet man jüngere und künftige Generationen mit einem Problem, das schon jetzt behandelt werden muss. Was übrigens auch für das Eigentum gilt, das durch den Klimawandel gefährdet wird: „…eine objektivrechtliche Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen … Da infolge des Klimawandels Eigentum, zum Beispiel landwirtschaftlich genutzte Flächen und Immobilien, etwa aufgrund steigenden Meeresspiegels oder wegen Dürren Schaden nehmen können, schließt auch das Grundrecht auf Eigentum aus Art. 14 Abs. 1 GG eine Schutzpflicht des Staates hinsichtlich der Eigentumsgefahren des Klimawandels ein.“Mal sehen, ob der VfGH dem irgendwann folgt. Klagen gibt es ja auch immer wieder hierzulande.

Ein Kommentar zu „Bundesverfassungsgericht zu Klimawandel und Generationgerechtigkeit

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