Österreich weist also drei russische Diplomaten und ein Mitglied der konsularischen Vertretung in Salzburg aus. Konkret wegen Spionagevorwürfen – der übliche Code dafür ist „mit dem Wiener Übereinkommen über die diplomatischen Beziehungen unvereinbare Handlungen“ .
Rechtsgrundlage ist Artikel 9 der WDK zur persona non grata beziehungsweise Artikel 23 WKK zu konsularischen Beziehungen. Im Regelfall reichen eine entsprechende Notifikation oder Hintergrundgespräche aus. Oft bekommt die Öffentlichkeit das gar nicht mit. Eine gesonderte Begründungspflicht gibt es nicht, Staaten kommen der Aufforderung, die genannten Diplomaten abzuziehen, üblicherweise ohne weiteres nach. Absatz 2 von Artikel 9 – der Entzug der Anerkennung des Diplomatenstatus – kommt so gut wie nie zur Anwendung. Man versucht, das Ganze möglichst reibungslos von statten gehen zu lassen und entsprechend Zeit zu geben (mindestens 48h), um „die Sachen zu packen“.
Die betroffenen Staaten reagieren dann ihrerseits damit, Diplomaten des betroffenen Landes auszuweisen (technisch gesehen ist es übrigens keine Ausweisung, man erklärt die betroffene Person vielmehr als „nicht genehm“). Außerdem kann man die Gesamtzahl der Diplomaten begrenzen (dafür gibt es ein eigenes Verfahren, siehe Artikel 11 WDK), im Extremfall kann es sogar zu einer Schließung der Botschaft(en) kommen oder gar einem vollständigen Abbruch der diplomatischen Beziehungen kommen. Das wäre für Österreich als Sitzstaat von Internationalen Organisationen aber wenig empfehlenswert. Allgemein bemüht man sich, nicht zu viel diplomatischen Wirbel aufkommen zu lassen.
Übrigens sehen wir hier eine interessante Vermengung von personenbezogenen Ausweisungen – also Fehlverhalten von Diplomaten selbst – und „Ausweisungen“ als öffentliche Missbilligung wegen Russlands brutalem Angriffskrieg gegen die Ukraine. Und das knapp vor der Ukraine-Reise von Kanzler Nehammer. Zufälle gibt’s.