Unlängst wurde ein Österreicher festgenommen, der in Syrien, dem Irak und der Ostukraine gekämpft haben soll. Die Presse schreibt in diesem Zusammenhang von einem „internationalen bewaffneten Konflikt“. Liegt ein solcher in der Ostukraine überhaupt vor?
Eines gleich vorweg: § 321b StGB spricht zunächst von einem „bewaffneten Konflikt“ ohne eine nähere Klassifikation vorzunehmen. Mit anderen Worten: Kriegsverbrechen sind sowohl in einem Bürgerkrieg als auch in einem zwischenstaatlichen Konflikt strafbar.
Absatz 5 nennt jedoch eine Reihe von Straftaten in einem internationalen bewaffneten Konflikt:
(5) Wer im Zusammenhang mit einem internationalen bewaffneten Konflikt
- eine nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Person widerrechtlich verschleppt oder gefangenhält (§ 99) oder ihre Heimschaffung ungerechtfertigt verzögert,
- als Angehöriger einer Besatzungsmacht einen Teil der eigenen Zivilbevölkerung in das besetzte Gebiet überführt oder die Gesamtheit oder einen Teil der Bevölkerung des besetzten Gebiets innerhalb desselben oder aus diesem Gebiet vertreibt oder überführt,
- eine nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Person zum Dienst in den Streitkräften einer feindlichen Macht nötigt (§ 105) oder
- einen Angehörigen der gegnerischen Partei nötigt (§ 105), an Kriegshandlungen gegen sein eigenes Land teilzunehmen,
ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
Konflikttypen
Grundsätzlich geht das humanitäre Völkerrecht von zwei Konflikttypen aus: Internationale und nicht-internationale bewaffnete Konflikte. Erstere liegen vor, wenn die Streitkräfte von zwei oder mehreren Staaten gegeneinander kämpfen. Ein nicht-internationaler bewaffneter Konflikt wiederum wird zwischen den jeweiligen Regierungstruppen auf der einen und einer oder mehrere nicht-staatlicher Gruppen auf der anderen Seite geführt; es sind aber auch rein zwischen nicht-staatlichen Gruppen geführte nicht-internationale Konflikte denkbar.
In der Praxis ist die Sache freilich weniger einfach; was, wenn ein nicht-internationaler bewaffneter Konflikt auf das Gebiet von anderen Staaten übergreift? Was, wenn andere Staaten Gruppen unterstützen oder selbst aktiv eingreifen?
Ostukraine
Im Juli 2014 klassifizierte das Internationale Komitee vom Roten Kreuz den Konflikt in der Ostukraine als nicht-international. Allerdings sollte man eher von einem „internationalisierten“ oder „gemischten“ bewaffneten Konflikt sprechen. Schließlich werden die Separatisten von Russland unterstützt.
Direkte russische Präsenz
Zum einen folgt diese Internationalisierung durch die direkte Präsenz russischer Truppen; auch wenn eine solche stets zurückgewiesen wurde, gibt es dafür mittlerweile zahlreiche Hinweise, siehe etwa die Vice-Berichterstattung zu den russischen „Selfie Soldiers“ (russische Soldaten haben ihre Selfies in der Ukraine via Social Media geteilt). Bei allfälligen Kampfhandlungen zwischen ukrainischen und russischen Soldaten handelt es sich um einen internationalen Konflikt. Jene zwischen den Separatisten und der ukrainischen Armee sind allerdings davon getrennt zu betrachten: Ein und derselbe Konflikt kann zugleich international als auch nicht-international sein.
Russische Unterstützung
Zum anderen kann die Unterstützung von außen zu einer Internationalisierung führen. Entscheidend ist dabei die „overall control“ über die jeweiligen Gruppen: Eine solche verlangt neben der Bereiststellung finanzieller Mittel, Waffenlieferungen, die Unterstützung von Militäroperationen oder die Ausbildung von Kämpfern (Kriterien, die im Falle der Ostukraine zumindest teilweise erfüllt sein dürften) auch eine Teilnahme an der Organisation, Koordination oder Planung von Militäroperationen. Wie weit die russische Unterstützung und Kontrolle letztlich geht, lässt sich von außen freilich nur schwer feststellen.
Zur Frage russischer Söldner
Daneben gibt es noch einen dritten Grund, von einem internationalen bewaffneten Konflikt zu sprechen: Aufgrund einer Ende 2016 von Wladimir Putin unterschriebenen Gesetzesänderung gilt jemand, „der den Militärgrundwehrdienst absolviert hat oder Reservist ist (…), dann als russischer Militärangehöriger, wenn er „internationale terroristische Aktivitäten außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation verhindert.“
Derartige Söldner sind Russland also über die klassischen Regeln der Staatenverantwortlichkeit zuzurechnen (konkret kommen einem Artikel 4, 5 aber auch 11 der ILC-Artikel zur Staatenverantwortlichkeit in den Sinn): Damit wären auch die Kämpfe zwischen russischen Söldnern im Sinne des genannten Gesetzes und ukrainischen Truppen ein klassischer internationaler bewaffneter Konflikt.
Conclusio: Ein internationaler Konflikt
In Summe gibt es folglich drei unterscheidliche Anhaltspunkte, den Konflikt in der Ostukraine als gemischt einzustufen: Die direkte russische Präsenz, die Unterstützung für pro-russische Separatisten und die russische Rechtslage zu im Ausland kämpfenden Söldnern. Das ist insbesondere für die genannte Bestimmung im StGB relevant, aber auch für den Status als Kriegsgefangene. Daher müsste man im Falle des betroffenen Österreichers streng genommen feststellen gegen wen er gekämpft hat.
Die zentralen Regeln des humanitären Völkerrechts nach den vier Genfer Konventionen und ihren beiden Zusatzprotokollen von 1977 – das Verbot, Zivilisten direkt und gezielt anzugreifen und die Herbeiführung unnötigen Leids – gelten freilich sowohl in internationalen als auch in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten.