Nächste Woche beginnt die Anmeldefrist für die April-Prüfungswoche am Juridicum. Anlass genug für kurze Hinweise zu ein paar völkerrechtlich relevanten Vorgängen der letzten Tage.
1.) Der Angriff auf den Soldaten vor der Residenz des iranischen Botschafters in Wien hat einen offensichtlichen Völkerrechtsbezug: Laut Artikel 29 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen hat Österreich „alle geeigneten Maßnahmen“ zu treffen, „um jeden Angriff auf seine Person, seine Freiheit oder seine Würde zu verhindern.“ Außerdem beinhaltet Artikel 30 die Pflicht, seinen Wohnraum zu schützen (interessanterweise steht in der deutschen Übersetzung wortwörtlich „Privatwohnung“, auf Englisch aber „private residence“. Villen bzw. Häuser sind also selbstredend auch erfasst).
2.) Theresa May hat das Vergiften russischer Informanten als rechtswidrige Gewaltanwendung durch Russland bezeichnet und sich damit zumindest implizit auf Artikel 2(4) der UN-Charter bezogen. Außerdem wird Großbritannien 23 russische Diplomaten des Landes verweisen (zum persona non grata-Status siehe Artikel 9 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen).
3.) Die Philippinen verlassen den Internationalen Strafgerichtshof; Duterte scheint mit den Ermittungen keine Freude zu haben (die ganze philippinische Stellungnahme im Original gibt es hier).