WM und Völkerrecht, Tag 5

Schweden hat als erstes westliches Land in Nordkorea eine Botschaft errichtet, das Bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen Belgien und Panama ist nie in Kraft getreten und Tunesien und England repräsentieren zwei Seiten der Kolonialzeit.

Schweden – Südkorea

Schweden hat 1975 – in seiner sozialdemokratischen Blütezeit unter Olof Palme – als erstes westliches Land eine Botschaft in Nordkorea eröffnet. Bis heute spielt es eine zentrale Rolle für die westlichen Beziehungen zu Nordkorea, weil es für Länder wie Australien, Kanada, die nordischen Länder und allen voran die USA konsularische Agenden übernimmt. Siehe dazu http://foreignpolicy.com/2018/04/25/why-trump-needs-the-swedes-in-pyongyang/

Belgien – Panama

Panama und Belgien sind über ein bilaterales Investitionsschutzabkommen miteinander verbunden und eigentlich nicht: Es wurde 2009 abgeschlossen, ist aber nie in Kraft getreten (so wie drei weitere; außerdem wurde jenes mit Mexiko später wieder beendet, in Summe hat Panama 23 derartige Abkommen abgeschlossen, Belgien 94, wobei 73 in Kraft sind).

Tunesien – England

Während England bekanntermaßen die bedeutendste Kolonialmacht war, hat Tunesien als ehemaliges französisches Protektorat die andere Seite des Kolonialismus zu spüren bekommen. Dieser Status galt von 1881 bis zur Unabhängigkeit 1956. Der Unterschied zwischen einem Protektorat und einer Kolonie besteht übrigens darin, dass erstere eine (eingeschränkte) Völkerrechtssubjektivität hatten: Der protegierte Staat wurde durch den „Protektorstaat“ nach außen vertreten, offiziell zu seinem Schutz; gegebenenfalls konnte sich der Protektorstaat allerdings auch jederzeit in dessen innere Angelegenheiten einmischen. Im Gegensatz dazu waren Kolonien ein Quasi-Besitztum der Kolonialmacht ohne eigenständige Rechtspersönlichkeit.

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