Der Iran hat die USA wegen deren Sanktionen und dem geplatzten Atomdeal vor dem IGH geklagt.
Dabei beruft er sich u.a. auf das diplomatische Schutzrecht: Rechtsgrundlage ist wie schon anno dazumal beim Teheraner Geiselfall ein Freundschaftsvertrag aus dem Jahr 1955, der eine entsprechende kompromissarische Klausel enthält. Mal sehen, ob der Vertrag auch die Trump-Präsidentschaft überlebt. Die islamische Revolution hat er jedenfalls geschafft. Aber wer weiß, was passiert, wenn Trump realisiert, dass der Iran die USA jederzeit klagen kann und der Internationale Gerichtshof sogar zuständig ist. Man erinnere sich: Schon anno dazumal beim Nicaragua-Fall oder Avena hat das den USA nicht gefallen und sie haben ihre Zuständigkeitserklärungen zurückgezogen. Es ist eine komplizierte Beziehung: Gut möglich, dass die USA sich schon bald weiter vom IGH entfremden (Sean D Murphy hat das schon 2008 vermutet).