Aberkennung von Asylstatus

Der Europäische Gerichtshof hat heute eine vielerwartete Entscheidung zur Frage der Rechtmäßigkeit der Aberkennung des Flüchtlingsstatus von Schwerverbrechern gefällt. Sie hat durchaus politische Sprengkraft.

Konkret hat der EuGH festgestellt, dass die Rechte aus der Genfer Flüchtlingskonvention auch gewahrt werden müssen, wenn Flüchtlinge ein Sicherheitsrisiko darstellen. Was daran liegt, dass die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft deklarativer Natur ist und die Genfer Flüchtlingskonvention keine Bestimmung zur Aberkennung enthält. Sie sagt nur, dass Personen, die VOR der Zulassung in das Aufnahmeland „ein schweres, nicht politisches Verbrechen begangen haben“, nicht als Flüchtlinge gelten. Insofern hat der EuGH die Rechte von Flüchtlingen nicht gestärkt, sondern lediglich die geltende (völkerrechtliche) Rechtslage bestätigt.

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