Das EU-Mercosur Abkommen

Nachdem wir jetzt und wohl auch in den nächsten Wochen viel über das EU-Mercosur-Abkommen reden werden ein paar Basics.

1.) Allgemein gilt im WTO-Recht das Meistbegünstigungsprinzip. Jedes Land (bzw die EU, die ja ein eigenständiges WTO-Mitglied ist) muss gleich (gut) behandelt werden.
2.) Ein Freihandelsabkommen stellt eine Ausnahme von diesem Grundsatz dar. Der Grundgedanke besteht darin, dass die Schaffer des GATT (das allgemeine Zoll- und Handelsabkommen von 1947) auf eine allgemeine Senkung von Zöllen hinarbeiten wollten und ihnen gleichzeitig bewusst war, dass das nicht von heute auf morgen geht. Daher sollte der Handel über den Umweg der schrittweisen wirtschaftlichen Annäherung – also über Freihandelsabkommen – liberalisiert werden: Die Vertragsparteien dürfen sich also Vorteile einräumen, die für alle anderen EBEN NICHT gelten. Grundbedingung ist, dass Zölle und andere Handelsbeschränkungen „im Wesentlichen“ beseitigt werden. Also nicht vollständig, aber auch nicht nur für ein paar Waren. Rechtsgrundlage ist Artikel XXIV(8) GATT. 
3.) Das EU-Mercosur Abkommen erfüllt diese Voraussetzungen: Die EU wird alle Zölle für industrielle Güter aus dem Mercosur-Raum beseitigen, Mercosur wiederum in Schlüsselsektoren (Autos, chemische Erzeugnisse und pharmazeutische Produkte).
4.) Bei Agrarprodukten ist die Sache ein wenig heikler; die EU wird 82% liberalisieren, besonders sensible Produkten (Rind- und Schweinefleisch, Honig oder Zucker) sind ausgenommen bzw. gelten Sonderzölle.
5.) Bei Service-Dienstleistungen ist im WTO-Recht allgemein mehr Protektionismus erlaubt als bei Waren. Die WTO-Mitglieder können sich aussuchen, ob und wie weit sie ihren Markt für Diensleistungen öffnen. Das EU-Mercosur Abkommen sieht jedenfalls einen verbesserten Marktzugang für Dienstleister aus der EU vor. Gleichzeitig wird ausdrücklich das „right to regulate“ genannt, öffentliche Dienstleistungen müssen nicht privatisiert werden. Außerdem betont es, dass kein Investorenschutz und keine Schiedsgerichte vorgesehen sind (man sieht, die EU will sich eine ähnliche Diskussion wie bei #CETA ersparen).
6.) Freihandel und Umweltschutz wird vermutlich eines der Hauptthemen der nächsten Monate. Es gibt jedenfalls ein eigenes Kapitel zu nachhaltiger Entwicklung, insbesondere eines Artikels zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens – das allerdings seinerseits nur schwach formuliert ist.

Die Eckpfeiler des Abkommens sind hier verfügbar.

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