Bolsonaro und der Regenwald: Zeit für eine „environmental intervention“?

Die jüngsten Brände im Amazonas-Regenwald haben für viel Aufregung gesorgt. Immer wieder wird eine entschlossene Reaktion gefordert, im Guardian war gar von militärischem Vorgehen die Rede. Anlass genug für einen kleinen Ausflug ins internationale Umweltrecht – von Rio bis nach Paris.

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USA ziehen sich aus dem Vertrag über den Waffenhandel zurück

2013 haben die USA den Vertrag über den Waffenhandel unterzeichnet. Eine Ratifikation ist allerdings unterblieben. Jetzt haben sie klargestellt, dass sie nicht beabsichtigen, dem Vertrag beizutreten. Dementsprechend wollen die USA an keine Verpflichtungen gebunden sein, womit insbesondere Artikel 18 WVK gemeint ist, die „Verpflichtung, Ziel und Zweck eines Vertrags vor seinem Inkrafttreten nicht zu vereiteln.“ Erinnerungen an die Bush-Ära werden wach: Einen ähnlichen „Rücktritt“ von der Unterzeichnung eines nicht-ratifizierten Vertrags gab es 2002, als die USA verlautbart haben, dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs nicht mehr beitreten zu wollen.