2013 haben die USA den Vertrag über den Waffenhandel unterzeichnet. Eine Ratifikation ist allerdings unterblieben. Jetzt haben sie klargestellt, dass sie nicht beabsichtigen, dem Vertrag beizutreten. Dementsprechend wollen die USA an keine Verpflichtungen gebunden sein, womit insbesondere Artikel 18 WVK gemeint ist, die „Verpflichtung, Ziel und Zweck eines Vertrags vor seinem Inkrafttreten nicht zu vereiteln.“ Erinnerungen an die Bush-Ära werden wach: Einen ähnlichen „Rücktritt“ von der Unterzeichnung eines nicht-ratifizierten Vertrags gab es 2002, als die USA verlautbart haben, dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs nicht mehr beitreten zu wollen.
Kategorie: Völkerrecht
USA-Iran-Standoff
Atomdeal, Öltanker, Drohnenabschüsse und jetzt sogar CIA-Spione: Seit mehreren Monaten befinden sich die USA mitsamt ihren Verbündeten (allen voran das Vereinigte Königreich, ein britisches Schiff wurde vor Kurzem beschlagnahmt) und der Iran auf Konfrontationskurs. Das völkerrechtliche Gewaltverbot lässt sich da nur schwer anwenden.
Weiterlesen „USA-Iran-Standoff“US-Drohnenabschuss
Die US Navy hat vorgestern über der Straße von Hormus eine iranische Drohne abgeschossen: Das ist strategisch die vielleicht wichtigste Meerenge der Welt, das Öl aus Kuwait, Katar, dem Irak, dem Iran oder den Vereinigten Arabischen Emiraten muss da durch. 1988 war die Straße auch Schauplatz einer großen US-Marineoperation – „Operation Praying Mantis“ – bei der die halbe iranische Flotte zerstört wurde. Sie war auch Gegenstand eines Verfahrens beim Internationalen Gerichtshof (der Oil Platforms Case).
Die USA rechtfertigen den Drohnenabschuss jedenfalls mit der Sicherheit eines Schiffs ihrer Marine, der USS Boxer. Analysten befürchten schon seit geraumer Zeit einen Krieg mit dem Iran. Who knows.
Srebrenica-Urteil aus den Niederlanden
Vor wenigen Tagen hat die Welt dem Völkermord in Srebrenica gedacht. Heute hat das niederländische Höchstgericht entschieden, dass der niederländische Staat aufgrund des Verhaltens seiner Soldaten, die die Evakuierung von 5000 Flüchtlinge aus ihrem Stützpunkt in Potočari koordiniert haben, eine teilweise Verantwortung trägt: Man hätte den 350 Männern, die bis dahin unentdeckt gewesen waren, die Möglichkeit geben müssen, dort zu bleiben. Sie wären von den bosnischen Serben zwar mit ziemlicher Sicherheit dennoch gefunden worden – aber eben nicht mit absoluter Sicherheit. Daher die 10%-Verantwortung für den Schaden der Hinterbliebenen. Die Vorinstanz hatte die Verantwortung noch mit 30% bemessen. Eine englische Übersetzung des Urteils ist hier verfügbar.
Neue Podcast-Folge
Diesmal geht es um die seerechtliche Dimension der Festnahme von Carola Rackete.