2013 haben die USA den Vertrag über den Waffenhandel unterzeichnet. Eine Ratifikation ist allerdings unterblieben. Jetzt haben sie klargestellt, dass sie nicht beabsichtigen, dem Vertrag beizutreten. Dementsprechend wollen die USA an keine Verpflichtungen gebunden sein, womit insbesondere Artikel 18 WVK gemeint ist, die „Verpflichtung, Ziel und Zweck eines Vertrags vor seinem Inkrafttreten nicht zu vereiteln.“ Erinnerungen an die Bush-Ära werden wach: Einen ähnlichen „Rücktritt“ von der Unterzeichnung eines nicht-ratifizierten Vertrags gab es 2002, als die USA verlautbart haben, dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs nicht mehr beitreten zu wollen.
