Ich habe mich mit dem Drohnenangriff auf Qasem Soleimani ein wenig näher auseinandergesetzt: Einmal auf Deutsch – inklusive der Frage der Anwendbarkeit der Menschenrechte außerhalb der USA – im Völkerrechtsblog (hier) einmal – dafür wegen der Überlänge in zwei Teilen – auf Englisch im Opinio Juris-Blog (hier und hier ). Schwerpunkt ist die Frage, ab wann das humanitäre Völkerrecht zur Anwendung kommt. Kurze Antwort: In jedem Konflikt, aber nicht in vollem Umfang.
