Weil zu erwarten ist, dass die Teilnehmer, wie auch schon in der Vergangenheit, sich nicht an die Hygienemaßnahmen/Abstandsregeln halten werden. Rechtlich ist das zwar grundsätzlich möglich, politisch aber schwierig.
Jeder Verschwörungstheoretiker, der eine Coronadiktatur kommen sieht, wird sich bestätigt fühlen. Eine bereits bestehende Demo (notfalls mit Polizeigewalt) aufzulösen ist aber auch nicht wirklich eine Alternative. Klassisches Pest und Cholera-Szenario.
Die Begründung des Berliner Innensenators zum Verbot von Anti-Coronademos wird scharf kritisiert, weil er u.a. davon gesprochen hat, Berlin „nicht den Reichsbürgern und Rechtsextremen als Bühne überlassen“ zu wollen.
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Der Vorwurf: Instrumentalisierung der Gesundheit, um politisch unliebsame Demonstrationen zu verbieten. Eine Frage der Verhältnismäßigkeit: Zwar dürften die Demo-Teilnehmer sich in der Tat nicht an Abstandsregeln halten oder Masken tragen. Außerdem hat der Staat beim Schutz des Rechts auf Leben neben Unterlassungs- auch aktive Pflichten: Er muss also nicht nur Abstand halten, das Leben anderer zu gefährden, sondern auch Maßnahmen ergreifen, um Beeinträchtigungen durch Private gegen Private zu verhindern und allgemein ein gewisses Niveau bei der Gesundheitsversorgung zu gewährleisten: Von öffentlicher Gesundheitsversorgung über Hygienestandards bis hin zu – wie hier – zu etwaigen Einschränkungen der Versammlungsfreiheit.
Einfach ist das natürlich nicht: Artikel 11/2 EMRK, die Bestimmung zum Recht auf friedlichen Protest, verlangt Verhältnismäßigkeit. Gleiches gilt auch für die Versammlungsfreiheit im deutschen Grundgesetz (um die sich die deutsche Debatte dreht, ein wesentlicher Unterschied zu Österreich, wo die EMRK bekanntlich im Verfassungsrang steht und damit von vorrangiger Bedeutung für solche Fragen ist). Demos haben in der Vergangenheit – nach allem, was ich weiß – keinen nennenswerten Effekt für die Verbreitung des neuartigen Coronavirus gehabt, es waren keine „superspreader“-Events. Weder die Black lives matter-Demo in Wien mit 50.000 Teilnehmern noch die erste Anti-Coronamaßnahmen-Demo in Berlin am 1. August. Und ein Pauschalverbot ist ein ungleich schwerwiegenderer Eingriff in die Versammlungsfreiheit als eine etwaige Auflösung wegen Regelverstößen oder vereinzelten Strafen für Teilnehmer. [Update: Das Verwaltungsgericht in Berlin hat die Demos erlaubt].