Ausbildung ukrainischer Soldaten

Darf Österreich, darf es nicht?

Das neutrale Irland tut es, das neutrale Österreich nicht: Ukrainische Soldaten bei der Entminung ausbilden. Liegt das an der Politik oder doch auch am Recht?

Irland, Malta und Österreich: In der EU gibt es nur drei neutrale Länder. Bei Russlands Angriff auf die Ukraine verhalten sie sich unterschiedlich: Der gemeinsame Nenner ist die rote Linie, die bei tödlichen (Kampf-)Mitteln gezogen wurde. Das geht sich mit der Neutralität jedenfalls nicht aus. Anders verhält es sich bei der Leistung humanitärer Hilfe, hier besten zwar keine Probleme, aber dennoch Unterschiede: So schickt Irland sogar Nahrungsmittel für ukrainische Soldaten (Irland), Malta medizische Güter und Stromerzeuger und Österreich Helme und Schutzwesten (Irland ebenfalls).

Der größte Unterschied betrifft aber den direkten Kontakt mit ukrainischen Soldaten: Österreich bzw. Verteidigungsministerin Tanner möchte keinen solchen, eben wegen der Neutralität. Gleichzeitig bilden 30 irische Soldaten ihre Kollegen aus der Ukraine in der Entminung und im Bombenentschärfen aus (in Zypern, also nicht auf eigenem Staatsgebiet).

Grenzen der Neutralität

Und nun zur österreichischsten aller Fragen: Ja dürfen’s das denn? Da gibt es zumindest zwei Antworten: Ja. Und falls nein, dann ist es nicht eindeutig.

Warum ja? Weil Irland wie alle anderen neutralen Länder seine dauerhafte Neutralität selbst auslegt und selbst auslegen darf. Und hier etwas weiter geht als Österreich (oder auch die Schweiz). Soweit, so simpel. Und, zweitens, weil unser Verfassungsrecht durch den EU-Beitritt so abgeändert wurde, dass Österreich sich bei der Umsetzung von EU-Beschlüssen beteiligen kann. Und einen solchen (zwei sogar) gibt es im Falle der EU-Unterstützung für die Ukraine.

Völkerrecht vs. EU-Recht/Verfassungsrecht

Warum nein? Weil es neben EU- und Verfassungsrecht noch das Völkerrecht gibt. Das festlegt, welche Handlungen als neutralitätskompatibel gelten und welche nicht. Oder zumindest einen Rahmen dafür setzt: So etwa die Frage, ab wann eine „direkte Beteiligung an Kampfhandlungen“ im Sinne des humanitären Völkerrechts vorliegt. Das ist nicht unmittelbar deckungsgleich mit der Frage, ob eine neutralitätswidrige Handlung vorliegt. Wohl aber kann es ein Indiktator für eine Neutralitätsverletzung sein.

Zum Konzept der „direkten Beteiligung an Kampfhandlungen“ gibt es eine breiter angelegte Untersuchung von Nils Melzer für das Internationale Komittee vom Roten Kreuz. Das ist gewissermaßen das Standard-Dokument dazu. Und darin geht es auch um Verminen:

… denying the adversary the military use of certain objects, equipment and territory,98 guarding captured military personnel of the adversary to prevent them being forcibly liberated (as opposed to exercising authority over them), and clearing mines placed by the adversary would reach the required threshold of harm.

https://www.icrc.org/en/doc/assets/files/other/icrc-002-0990.pdf

Das ist ein wesentlicher, aber nicht der ganze Teil der Geschichte: Aktuell geht es ja um Ausbildung. Also nicht darum, dass österreichische Soldaten selbst in der Ukraine Minen entfernen sollen.

Die Ausbildung fremder Soldaten während eines Konflikts ist grundsätzlich eine neutralitätswidrige Handlung. Nur: Typischerweise geht es hier um unmittelbar-militärische Aktivitäten, allen voran die Ausbildung beim Gebrauch bestimmter Waffen. Entminung ist auch militärisch, aber eben nicht nur beziehungsweise nicht immer. Und Handlungen ohne direktem militärischen Nutzen verstoßen nicht gegen die Neutralität. Minen sind vor und nach Kriegen eine Bedrohung, außerdem sind die meisten Opfer Zivilisten.

Dual Use-Ausbildung

Insofern ist die Ausbildung beim Entminen vergleichbar mit dem Senden von „dual use“-Gütern, also solchen, die sowohl militärischen als auch zivilen Zwecken dienen können. Und hier ist man weniger streng. So findet man österreichische Motoren in russischen Drohnen. Kontrollieren lässt sich das nicht. So wie sich auch nicht kontrollieren lässt, ob in der Entminung ausgebildete Soldaten ihre Tätigkeiten auf bereits befreite Gebiete beschränken. Es kommt also darauf an, ob man den zivilen Nutzen höher einstuft als die Wahrscheinlichkeit operativ-militärischer Entminung in Kampfgebieten.

Wie eingangs gesagt, das neutrale Irland hat hier weniger Bedenken (davon abgesehen darf man sich fragen, was die Konsequenz wäre). Wie so oft kann man es so sehen und so sehen. Austesten könnte man die Grenzen der Neutralität also. Man will eben nicht. Aber das ist eine andere (und politische) Geschichte.

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