Wie ich von Moritz Moser gelernt habe, wäre in den USA 1810 beinahe ein Verfassungszusatz angenommen worden, der die Ausbürgerung vorsah, wenn man fremde Adelstitel annimmt. Meghan Markle, nunmehrige Duchess of Sussex, hätte also ihre US-amerikanische Staatsbürgerschaft verloren.
Man kann sich allenfalls fragen, ob die USA damit das Verbot willkürlicher Ausbürgerungen (vgl den Fall Solschenizyn in der Sowjetunion) gemäß Artikel 15 Abs 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 verletzt hätten. Den Abkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit sind sie übrigens nie beigetreten. Wobei sie wohl ohnehin britische Staatsbürgerin werden dürfte.
Kategorie: Völkerrecht
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Diese Woche wurde im Parlament einmal mehr über CETA diskutiert. Ein paar Anmerkungen: Was ist es, wieso sorgt es für so viel Aufregung, wie geht es weiter?
Israel – Iran/Syrien: Es ist kompliziert
Israel hat iranische Stellungen in Syrien zerstört und sich dabei auf das Selbstverteidigungsrecht berufen. Ein dreipersonales Konfliktverhältnis also.
US-Militärschläge in Syrien. Illegal, aber legitim redux?
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