Der Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan rund um die umstrittene Region Bergkarabach hat neben (geo-)politischen auch völkerrechtliche Hintergründe: Das Gebiet gehört zwar zu Aserbaidschan, darf aber dennoch nicht ohne weiteres militärisch zurückerobert werden. Warum, habe ich in meiner aktuellen Folge von Recht politisch erläutert. Außerdem habe ich für das International Institute for Peace einen Blogbeitrag dazu verfasst.
Kategorie: Völkerrecht
Schweizer Garde und Heiliger Stuhl
Elf von 135 Mitgliedern der Schweizergarde sind mit dem Coronavirus infiziert. Jetzt wäre also der ideale Zeitpunkt, mal wieder im Vatikan einzumarschieren. Der Heilige Stuhl würde dadurch übrigens nicht untergehen. Man erinnere sich: Seine Rechtsnatur als gebietsunabhängiges Völkerrechtssubjekt geht darauf zurück, als Italien unter Emmanuel II. 1870 eine Sitzungspause und den französischen Truppenabzug – die wurden gegen Preußen gebraucht – während des Ersten Vatikanischen Konzils ausnutzte, um Rom bzw. den damaligen Kirchenstaat zu erobern. Obwohl der Papst damit sein Gebiet verlor, wurden er und seine Vertretungen weiter anerkannt. Seitdem spricht man beim Heiligen Stuhl – vielen hier wohl bekannt – von einem traditionellen Völkerrechtssubjekt „sui generis“ (eigener Art): Er ist einerseits die Regierung des Vatikanstaats – mit dem Papst als Staatsoberhaupt – und andererseits die Vertretung der gesamten römisch-katholischen Kirche mit einer souveränen, gebietsunabhängigen Völkerrechtssubjektivität. Als solches ist der Heilige Stuhl auch zahlreichen Verträgen beigetreten, von der Kinderrechtskonvention bis hin zu den Genfer Abkommen. Das Thema ist überhaupt ein Klassiker des Völkerrechts – jedenfalls merke ich in Gesprächen mit Jus-Absolventen jeden Alters, dass sie die „Sache mit dem Heiligen Stuhl“ irgendwie hängen bleibt.
Podcast-News
Ich habe gemeinsam mit meinem Freund und ehemaligen Kollegen Moritz Moser einen neuen Podcast gestartet: „Janik & Moser – in bester Verfassung“. Wie der Name schon sagt, widmen wir uns aktuellen und zeitlosen verfassungsrechtlichen Fragen aller Art. In der ersten Folge geht es ums Hausrecht in Zeiten von Corona, in Folge #2 um Identität.
Demokratie sucht Zukunft (mit Laurenz Ennser-Jedenastik) – Janik & Moser – in bester Verfassung
Recht politisch werde ich parallel dazu freilich weiterhin betreiben. Die Sendepause entschuldige ich hiermit mit meiner Studienreise nach Zypern. Von dort habe ich auch ein spannendes Gespräch mit Professor Faustmann von der Universität Nicosia bzw. der Friedrich Ebert-Stiftung mitgebracht. Es geht um den Konflikt mit der Türkei, die Gasfunde im Mittelmeer und die Wahlen.
USA erlassen Sanktionen gegen Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshof – neue Podcastfolge
Leider Anlass genug, das Mikrophon in die Hand zu nehmen. Überall, wo es Podcasts gibt. Oder eben hier.
Österreichisch-iranischer Doppelstaatsbürger zu zehn Jahren Haft verurteilt
Zu den Grenzen des diplomatischen Schutzrechts.
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