Baschir vor dem Internationalen Strafgerichtshof?

Mit dem unfreiwilligen Rücktritt von Sudans Präsidenten Omar al-Baschir (er war seit 30 Jahren an der Macht) wird gemutmaßt, ob die neue (Übergangs-)Regierung ihn an den Internationalen Strafgerichtshof ausliefern könnte. Allzu große Hoffnungen sollte man sich aber nicht machen.

Baschir war der erste amtierende Präsident, gegen den Haftbefehle durch den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) erlassen wurden. Außerdem war es die erste Ladung wegen Völkermords. Hintergrund ist seine Rolle im Darfur-Konflikt, der UN-Sicherheitsrat hatte 2005 eine entsprechende Resolution erlassen (der Sudan ist schließlich keine Vertragspartei).

Der Internationale Strafgerichtshof führt keine Verfahren in Abwesenheit (in absentia), der Sudan hat ihn logischerweise nicht nach Den Haag überstellt. Baschir hat in den letzten Jahren allerdings weiterhin Staatsbesuche absolviert, gut 33 Länder hätten ihn daher festnehmen und ausliefern können – was zu intensiven Debatten zur Reichweite der Immunität von Staatsoberhäuptern geführt hat. Der Internationale Strafgerichtshof und die meisten Kommentatoren waren dabei der Ansicht, dass Baschirs Immunität ihn nicht schützt und es eine Pflicht zur Auslieferung gab. Vor Gericht könnte er sich jedenfalls nicht auf seine Immunität berufen (Artikel 27 Römisches Statut).

Gegen eine Auslieferung durch die neue sudanesische Regierung spricht aber, dass das sudanesische Militär in Darfur eine tragende Rolle gespielt hat und dementsprechend keine Strafverfolgung durch den ICC möchte. Gut möglich, dass es zu einem symbolischen Prozess kommt und Baschir im Sudan oder irgendwo im Exil einen ruhigen Lebensabend – ungestraft –  verbringen wird.

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