Österreich beim Internationalen Gerichtshof

Österreich unterstützt die Ukraine bei ihrer Klage gegen Russland beim Internationalen Gerichtshof (IGH) als „Nebenintervenient“. Daher ein paar Basics dazu.

1.) Der IGH ist das wichtigste Gericht in Sachen Weltpolitik und Völkerrecht. Eines der sechs Hauptorgane der UNO, er befindet sich in Den Haag und ist damit das einzige mit Sitz außerhalb von New York. Außerdem entscheidet er in eigenem Namen, es ist also nicht „die UNO sagt yzs“, sondern „der IGH urteilt xyz“. Der Grundgedanke ist klar: Gerichtliche Lösung statt Krieg.


2.) Alle UN-Mitglieder gehören auch dem Statut des Internationalen Gerichtshofs an. Außerdem kann man dem Statut beitreten, ohne UNO-Mitglied zu sein (Lehrbuchbeispiel Schweiz seit 1948, die erst 2002 UNO-Mitglied geworden ist). Es können nur Staaten dort Verfahren führen. Deswegen darf man den IGH nicht mit dem Internationalen Strafgerichtshof verwechseln (da werden Völkerrechtler immer grantig): Bis auf Den Haag als Sitz – in unterschiedlichen Gebäuden (!) – haben diese beiden Gerichts nichts miteinander zu tun.


3.) UN- bzw. Mitgliedschaft beim Statut allein reicht für sich genommen nicht aus, um die Zuständigkeit des IGH zu begründen. Dazu müssen die Streitparteien sich zusätzlich auf ein Verfahren einlassen, also entweder in einem Vertrag, durch eine einseitige (fakultative) Unterwerfungserklärung oder durch (gemeinsames) Vorlegen des Streitfalls vor den IGH. Rechtsgrundlage für die Nebenintervention ist übrigens Artikel 63 IGH-Statut. Österreich kann sich beteiligen, weil es ebenfalls Vertragspartei der Völkermordkonvention ist (um die es hier geht):

Artikel 63.

1. Handelt es sich um die Auslegung des Vertrages, an dem andere Staaten als die im Streite befindlichen beteiligt sind, so verständigt sie der Gerichtsschreiber unverzüglich von der Angelegenheit.

2. Jeder der verständigten Staaten ist berechtigt, in Prozessen zu intervenieren; wenn er von diesem Recht Gebrauch macht, so ist die in der Entscheidung enthaltene Auslegung auch für ihn bindend

.
4.) Österreich wird damit aber nicht selbst zur Streitpartei. Das ist noch nie passiert, es wurde also weder geklagt noch hat es jemals einen anderen Staat geklagt. Einmal war man kann knapp dran, gegen Italien vor den IGH zu ziehen (wegen der TAL-Pipeline), hat die Sache aber dann doch politisch lösen können.


5.) Österreich war vor der aktuellen Nebenintervention einmal vor dem IGH involviert: Allerdings in keinem Streitfall, sondern beim Rechtsgutachten zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo. 2009 hat man eine schriftliche Stellungnahme und ein Statement abgegeben, der damalige Außenminister Michael Spindelegger hat nach Erscheinen des Rechtsgutachtens Serbien zur Zurückhaltung aufgerufen.


7.) Neben der juristischen hat dieser Schritt natürlich eine offenkundig politische Komponente: Gerade neutrale Länder sind schauen nicht schweigsam zu, wenn es um offenkundige Völkerrechtsverletzungen geht. Wer militärisch schwach ist, braucht das (Völker-)Recht umso mehr.

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