„Korrupte Polit-Arschlöcher vergessen, wir nicht WAHLTAG IST ZAHLTAG!!!!!“ – Herbert Kickl hat die Tageszeitung Der Standard vor einigen Jahren wegen Kommentaren wie diesem auf Herausgabe von Nutzerdaten geklagt. Österreich hat deswegen heute ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verloren: Weil der OGH nicht dargelegt hat, inwiefern die Interessen von Herbert Kickl höher zu bewerten sind als die Wahrung der Anonymität. Daher Verletzung der Meinungsfreiheit, zumal die Preisgabe von Pseudonymen einen „chilling effect“ haben kann (para. 74). Die ganze Entscheidung findet ihr hier: https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-213914

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