Ein paar Worte zum Iran, dem Gewaltverbot, der Responsibility to Protect und Regime Change. Zumal das Thema meiner Doktorarbeit war und auch wenn manche meinesgleichen gern diffamieren, weil sie das Völkerrecht nicht verstehen oder es Regen beinhaltet, die ihnen nicht gefallen. Aber gut, sei’s drum.
Das Gewaltverbot schützt ALLE Staaten. Demokratie, Einhaltung der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit etc. spielen keine Rolle. Wenn man das Gewaltverbot an Auflagen geknüpft hätte, hätte man 1945 keine UNO schaffen können, auch heute sind die meisten Staaten keine Vorzeige-Demokratien oder sonstige Vorbilder in Sachen Menschenrechte.
Das ist durchaus ein Missstand: Souveränität kann als Schutzschild für menschenverachtende und unterdrückerische Regime missbraucht werden. Beispiele gibt es zuhauf. Plakatisch bis polemisch ausgedrückt: Ohne seine Angriffe auf andere Staaten wäre selbst Nazi-Deutschland geschützt gewesen.
Eine Ausnahme vom absoluten Schutz der Souveränität gibt es natürlich: Heute ist es allgemein anerkannt, dass der Sicherheitsrat militärische Maßnahmen autorisieren kann, um Menschenrechtsverletzungen zu beenden. Auch dann, wenn sie keine anderen Staaten betreffen. Weltfrieden wird weit verstanden.
Das war nicht immer so klar, wie es heute scheint. Noch in den 70erjahren wurden die Interventionen gegen Pol Pot in Kambodscha oder gegen Idi Amin in Uganda als völkerrechtswidrig verurteilt. Obwohl beide Schlächter waren, gab es keine Sicherheitsrats-Resolutionen gegen sie.
Der erste große Sonderfall war die Krise im Kongo ab 1960, da gab es eine Friedensmission. Aber ansonsten war der Sicherheitsrat, wenn überhaupt, auf zwischenstaatliche Kriege fixiert, nicht auf Bürgerkriege oder sonstige massive Menschenrechtsverletzungen eines Regimes gegenüber der eigenen Bevölkerung.
Geändert hat sich das erst in den 1990ern, konkret dem Golfkrieg 1990/91 und den Konflikten in Jugoslawien, Liberia und Somalia. So gab es eine Resolution, die die Verfolgung der Kurden durch Saddam – übrigens nachdem Bush, wie später Trump, die Iraker zu Regime Change aufgerufen hat – verurteilt hat.
Somalia sticht heraus, weil der Sicherheitsrat 1992 erstmals Waffengewalt zum Schutz von Menschenrechten autorisiert – ungeachtet dessen, ob andere Länder betroffen waren (beim Irak hat er noch die Auswirkungen auf die Region betont, gemeint waren vor allem kurdische Flüchtinge in die Türkei).
Fast forward ins Jahr 1999 zur NATO-Intervention gegen Serbien wegen des Kriegs und den massiven Menschenrechtsverletzungen im Kosovo. Ohne jetzt auf die Details einzugehen bestand damals ein völkerrechtliches Problem: Es gab keine Einigkeit im Sicherheitsrat, weil Russland (als Vetomacht) das serbische Brudervolk schützen wollte.
Kosovo ist bis heute so wichtig, weil es einmal mehr den Widerspruch zwischen Menschenrechten und Souveränität aufgezeigt hat. Und im Gegensatz zu so vielen anderen Situationen den politischen Willen gab, Menschen zu schützen. Aber keine rechtliche Grundlage. Also was tun?
Das Ergebnis der darauffolgenden hitzigen Debatten war die sogenannte „Responsibility to Protect“ (RtoP): Sie bekräftigt, dass Staaten bzw., genau genommen, ihre Regierungen gegenüber ihrer Bevölkerung verantwortlich sind: Also Schutz vor Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord oder ethnischen Säuberungen.
Wenn Staaten beim Schutz ihrer Bevölkerung versagen bzw. selbst zu Tätern werden, geht die sogenannte Schutzverantwortung auf die internationale Gemeinschaft über. Aber: Um Menschenrechte militärisch zu schützen, braucht es nach wie vor eine Autorisierung des Sicherheitsrats. Trotz RtoP.
Das eingangs beschrieben Dilemma besteht also nach wie vor: Der Iran bzw. sein Regime ist vom Gewaltverbot geschützt. Egal, wie massiv die Menschenrechtsverletzungen sind. Es gibt kein Recht auf „humanitäre Intervention“. Zu groß die Sorge vor Missbrauch.
Trump ist ja das beste Beispiel für jemanden, der beiläufig Menschenrechte erwähnt und eigentlich andere Ziele verfolgt. Und genau deshalb verwehren sich so viele Staaten gegen die Rechtmäßigkeit von Kriegen im Namen der Menschenrechte alleine (also ohne Sicherheitsrat-Resolution).
Was also tun: Israel und Trump können nur versuchen, möglichst viele Staaten davon zu überzeugen, dass ihr Vorgehen legitim sei. So wie es die NATO bei der Kosovo-Intervention versucht hat. Die Russland wiederum seit jeher als westlichen Imperialismus zu diskreditieren versucht.
Oder, und das passiert ja, sie können sich auf das Recht auf Selbstverteidigung berufen, die zweite allgemein anerkannte und in der UNO-Charta vorgesehene Ausnahme vom Gewaltverbot. Nur: Dafür müsste ein Angriff des Irans unmittelbar bevorstehen. Was nicht einmal die USA und Israel behaupten.
Es gibt kein Recht auf „präventive Selbstverteidigung“, jedenfalls nicht in dem Sinne, dass man sich gegen einen in ferner Zukunft liegenden, nur möglicherweise stattfindenden, Angriff wehren darf. Selbst dann nicht, wenn er verheerend (weil mit Massenvernichtungswaffen ausgeführt) wäre.
Der Grund ist simpel: In einer Welt voller potentieller Bedrohungen würde die Unterscheidung in Angreifer und Verteidiger verschwimmen. Viele Länder haben Grund, sich bedroht zu fühlen. Also sagt das Völkerrecht, ob man es mag oder nicht, dass Selbstverteidigung nur gegen konkrete Angriffe zusteht.
Das bringt mich zum letzten Punkt: Israel argumentiert, sich mit dem Iran, der ja Stellvertreter-Terrorgruppen unterstützt, ohnehin in einem Kriegszustand zu befinden. Also dass es jetzt keinen neuen Krieg, sondern nur eine Ausweitung eines bestehenden Krieges gibt. Das Problem dabei: Das Kriegszustand-Argument kann der Iran genauso verwenden, um seine Angriffe auf Israel zu rechtfertigen. Ich denke nicht, dass Israel das will.
Wir sehen also: Das Völkerrecht gibt Antworten, mit denen nicht jeder leben kann und will. Und dann wird es geändert oder schlichtweg ignoriert. Mit allen Folgen. Wenn Krieg allgemein als legitimes Mittel der Durchsetzung von Interessen gilt, muss sich Europa und jedes Land aufrüsten. Viel Spaß dabei.
Und ja, man kann auch das Völkerrecht als „Witzbegriff“ bezeichnen. Nur vergisst man dann, dass das Völkerrecht ein Mittel ist, sich mit der Welt, wie sie nun einmal ist, zu arrangieren. Und kein Instrument, sich einseitig und ungeachtet der Folgen das Recht herauszunehmen, „Blutsäufer“ zu töten.
Zum Abschluss noch zwei politische Bemerkungen: 1.) Ich verstehe jeden, der einen Regime Change und, damit einhergehend, ein besseres Leben für das iranische Volk und mehr Stabilität im Nahen Osten herbeisehnt. Ich verspüre diesen Impuls auch, zumal ich vor einigen Jahren dort war und die Faszination bis heute anhält. Nur: die Geschichte gibt wenig Anlass für Optimismus, sie kennt kein Beispiel eines erfolgreichen Regimewechsels, der allein durch Luftangriffe – und mehr scheinen weder die USA noch Israel tun zu wollen – herbeigeführt wurde. Und es gibt insgesamt nur drei Beispiele eines erfolgreichen, von außen herbeigeführten Regimewechsels: Deutschland und Japan nach 1945 und Panama nach 1989. Dem stehen zahlreiche Beispiele gegenüber, bei denen verachtenswerte Diktatoren gestürzt, getötet oder vertrieben wurden, ohne dass dadurch demokratische Staaten entstanden wären.
2.) Ist es auffällig, welche Lehren die Trump-Administration aus dem Irakkrieg, den Trump im Zuge seines ersten Wahlkampfs noch scharf verurteilt hat, gezogen haben dürfte: Nämlich nicht, dass man bei Regime Change den Tag danach mitdenken muss. Sondern, dass einem der Tag danach einfach egal ist. Was ich damit meine: Es gibt keinen Plan, die Opposition langfristig und effektiv zu unterstützen oder gar das Land zu besetzen, um ein funktionierendes neues politisches System aufzubauen („Nation Building“). Eben, weil man im Irak und auch in Afghanistan gesehen hat, wie schwer das ist. Also versucht man es erst gar nicht. Aber bombardieren tut man dennoch.
Im Übrigen erlaube ich mir, auf meine aktuellen Podcastfolgen zum Thema Iran zu verweisen: Überall, wo es Podcasts gibt (zB auf Spotify)