Iran gesteht Fehler beim Abschuss des ukrainischen Passagierflugzeugs

Der Iran hat nun doch einen Fehler beim Abschuss des ukrainischen Passagierflugzeugs eingeräumt, bei dem alle 176 Personen an Bord gestorben sind. Eine klare Verletzung der Menschenrechte.

Insofern muss man von (grober) Fahrlässigkeit oder gar bedingtem Vorsatz und Mord ausgehen, sofern der Iran die Möglichkeit, dass es sich um ein ziviles Flugzeug handelt, in Kauf genommen hat. Dem offiziellen iranische Statement zufolge habe man eine „feindliche Inbeschussnahme“ angenommen.

The aircraft came close to a sensitive IRGC military center at an altitude and flight condition that resembled hostile targeting. Under these circumstances, the aircraft was unintentionally hit, which unfortunately resulted in death of the many Iranian and foreign nationals

Quelle: CNN

Jedenfalls greift hier das Menschenrecht auf Leben nach Artikel 6 UNO-Pakt II. Wenn man von einem bewaffneten Konflikt mit den USA ausgeht außerdem das humanitäre Völkerrecht, vor allem die Notwendigkeit zur Ergreifung von Vorsichtsmaßnahmen vor Angriffen (Artikel 57 des 1. Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen). Das Emoticon mit dem gebrochenen Herz im obigen Tweet des iranischen Außenministers Javad Zarif finde ich persönlich übrigens irgendwie weird.

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