Neue Kurz-Rezensionen der letzten Lesemonate: Hans Kelsen, Vom Wesen und Wert der Demokratie, Kai Ambos, Nationalsozialistisches Strafrecht, Didier Eribon, Rückkehr nach Reims, Franz Kafkas Tagebücher 1910-1923, Ian Hurd, How to Do Things with International Law und Albert Camus Die Pest.
Hans Kelsen, Vom Wesen und Wert der Demokratie (Scientia Verlag 1929/1963)
Wenn man Kelsens just im Jahr der zweiten Reform der österreichischen Verfassung erschienenes Werk zur Demokratie liest, hat man das Gefühl, dass er an alle Probleme, die wir derzeit haben, gedacht hat: Volksbegriff (für ein längeres Zitat von Kelsen dazu siehe hier), Grenzen von Mehrheitsentscheidungen, freies Mandat und die Rolle der Parteien oder die Abgrenzung zum Autoritarismus, alles ist dabei. Ein Klassiker, den jeder politisch interessierte Mensch (insbesondere Juristen) gelesen haben sollte.
Und das ist für die Demokratie charakteristisch: nicht daß der herrschende Wille Wille des Volkes ist, sondern daß eine breite Schicht der Normunterworfenen, daß die größtmögliche Zahl von Gemeinschaftsgliedern an dem Prozesse der Willensbildung teilnimmt, und auch dies nur — wenigstens in der Regel — an einem bestimmten Stadium dieses Prozesses, das man im allgemeinen als Gesetzgebung bezeichnet, und auch dies nur bei der Kreation des Gesetzgebungsorgans. […]
wer sich nur auf irdische Wahrheit stützt, wer nur menschliche Erkenntnis die sozialen Ziele richten läßt, der kann den zu ihrer Verwirklichung unvermeidlichen
Zwang kaum anders rechtfertigen, als durch die Zustimmung wenigstens der Mehrheit derjenigen, denen die Zwangsordnung zum Heile gereichen soll. Und diese Zwangsordnung darf nur so beschaffen sein, daß auch die Minderheit, weil nicht absolut im Unrecht, nicht absolut rechtlos, jederzeit selbst zur Mehrheit werden kann. Das ist der eigentliche Sinn jenes politischen Systems, das wir Demokratie nennen, und das nur darum dem politischen Absolutismus entgegengestellt werden
darf, weil es der Ausdruck eines politischen Relativismus ist.
Kai Ambos, Nationalsozialistisches Strafrecht (Nomos 2019)
Ein etwas ungewöhnliches Buch aus der Riege wissenschaftlicher Literatur zum nationalsozialistischen Rechtsverständnis: wie Ambos zu Beginn anmerkt, war es eigentlich als Rezension eines anderen Buchs (Eugenio Raúl Zaffaroni, Doctrina Penal Nazi) gedacht, um letztlich zu einem ganzen – wenn auch relativ kurzem – Buch zum Strafrecht im Nationalsozialismus zu werden.
Ambos wartet gleich zu Beginn mit schweren Geschützen auf: er sieht eine Kontinuität, die bereits vor der Machtergreifung durch die NSDAP beginnt und bis heute nachwirkt:
Das NS-Strafrecht kam weder aus dem Nichts noch ist es nach 1945 völlig verschwunden. Nach 1945 bestand eine personelle und sachliche Kontinuität, auch und gerade im Hochschulbereich … Diese Kontinuität erklärt nicht nur das verbreitete Schweigen („kommunikatives Beschweigen“), sondern auch die fehlende accountability zahlreicher belasteter Juristen, die durch die „tabula rasa Politik“ der Adenauer-Regierung und die bis 1989 (!) vor allem mit Hilfe des Auswärtigen Amts aktive „Kriegsverbrecherlobby“ auf höchster Ebene sanktioniert wurde. Moralphilosophisch bzw -geschichtlich ist diese Kontinuität darauf zurückzuführen, dass die nationalsozialistische Moral derart stark in der deutschen Gesellschaft verankert war, dass sie diese auch noch lange nach 1945 prägen konnte und die Integration der Nachkriegsgesellschaft, samt der in ihr weiterlebenden Nationalsozialisten, garantiert hat. Daran schließt die identitäre Rekonstruktion des germanischen Mythos durch die „neue Rechte“ nahtlos an.
Ambos schwankt insgesamt zwischen Detailreichtum, der auch für den juristisch beflissenen Nicht-Strafrechtler bisweilen nur schwer nachvollziehbar ist, und klaren Aussagen. Die Querverweise auf das Werk von Zaffaroni stören den Lesefluss und wären für eine Gesamtschau, die der Titel suggeriert, nicht notwendig. Zugleich bekommt man einen wertvollen Einblick in das nationalsozialistische (Straf-)Rechtsverständnis, von Carl Schmitts Losung nullum crimein sine lege über das „völkisch-rassistisch aufgeladene und am (gesetzesgleichen) Führerwillen orientierten Naturrechtsverständnis“ bis hin zum Gedanken der „Selbstreinigung des Volkskörpers“, die eine „Vernichtung“ des Delinquenten als „Typhus des Friedensstörers im Volke“ erfordert. Was bleibt, ist ein durchaus auch für Laien interessantes Werk, dessen Detailtiefe zu Lasten einer Gesamtschau geht – aber die war ohnehin nicht beabsichtigt. Wer eine solche sucht, dem seien etwa Stolleis Recht im Unrecht: Studien zur Rechtsgeschichte des Nationalsozialismus oder Ralf Dreier und Wolfgang Sellert (Hrsg), Recht und Justiz im »Dritten Reich« empfohlen.
Didier Eribon, Rückkehr nach Reims (Suhrkamp 2016)
Ein Buch, das mir so oft empfohlen wurde, dass ich es schnell lesen musste. Hintergrund war meine auf Twitter gestellte Frage, welche großen Philosophen und sonstige Denker aus einfachen Verhältnissen stammen. Nach der Lektüre von einigen Artikeln zum Thema „class ceiling“ – also die empirisch belegbare These, dass Menschen aus soziologisch distinguierten Familien stammen es wesentlich leichter haben als ihre Konkurrenten aus der Unterschicht, selbst, wenn diese dasselbe Studium abgeschlossen haben – wollte ich wissen, inwiefern unsere Ideen- und Geistesgeschichte eine Geschichte privilegierter Schichten ist.
Eribon bricht mit diesem bekanntermaßen bereits von Bourdieu beobachteten soziologischen Reproduktionsmuster: aus materiell wie auch intellektuell einfachen Verhältnissen stammend hat er sich von diesem Status entfremdet. Bei der Beschreibung dieses Prozesses vermischt Eribon Persönliches mit allgemeinen Beobachtungen. Sollte ich irgendwann zu intellektuellem Ruhm gelangen, schreibe ich ein ähnliches Buch über meine Erlebnisse als Kind aus einfachen Verhältnissen, sowohl mit der Mittelschicht – also jene, die nach unten treten und nach oben buckeln – als auch später mit einigen Angehörigen diverser Eliten. Unbedingte Leseempfehlung für reich und arm.
Wenn die Angehörigen benachteiligter Klassen glauben, sie hätten eine alte Zugangsschranke überwunden, müssen sie häufig feststellen, dass das Erreichte mittlerweile seinen Wert verloren hat. Der Abstieg mag langsamer verlaufen, der Ausschluss später abfinden, aber der Abstand zwischen Herrschenden und Beherrschten bleibt konstant. Er reproduziert sich, indem er sich verschiebt … Was man als >>Demokratisierung<< bezeichnet hat, ist nichts anderes als eine Verschiebung, bei der die Struktur, trotz aller Veränderungen an der Oberfläche, unverändert erhalten bleibt – kaum weniger starr als zuvor.
Franz Kafka, Tagebücher 1910-1923
„Ich schreibe das ganz bestimmt aus Verzweiflung über meinen Körper und über die Zukunft mit diesem Körper.“ Tagebücher, die so beginnen, verheißen so einiges. Als alter Kafka-Fan haben sie irgendwie noch gefehlt (die Briefe an Felice werde ich wohl auslassen). Wobei es schon ein wenig eery ist, das Tagebuch eines Verstorbenen zu lesen. Man geht im Kopf von jemandem spazieren, der einen nicht kannte, ja nicht einmal zeitgleich mit einem gelebt hat. Und wenn es dann auch noch Kafka ist, wird der Spaziergang abenteuerlich-bizarr. Was die Kafka-Lektüre ausmacht, findet sich auch in seinen Tagebüchern. Sie beginnen mit dem Satz „Ich schreibe das ganz bestimmt aus Verzweiflung über meinen Körper und über die Zukunft mit diesem Körper.“ – mehr muss man wohl nicht wissen.
„wie jeder Mensch unrettbar an sich selbst verloren ist, und nur die Betrachtung der andern und es in ihnen und überall herrschenden Gesetzes kann trösten.“
„ich verkrieche mich vor Menschen nicht deshalb, weil ich ruhig leben, sondern weil ich ruhig zugrunde gehen will.“
„Ich studierte also Jus. Das bedeutete, dass ich mich in den paar Monaten vor den Prüfungen unter reichlicher Mitnahme der Nerven geistig förmlich von Holzmehl nährte, das mir überdies schon von tausend Männern vorgekaut war“
„Dann bin ich allein auf der Gasse und kann wirklich nicht einsehn, wozu dieser Abend gedient haben soll. Ich geh nach Hause und bedauere, nicht geheiratet zu haben.“
Ian Hurd, How to Do Things with International Law (Princeton University Press 2017)
Das Völkerrecht hat es in Zeiten der Großmächtepolitik nicht leicht. Hurd stellt seiner postulierten zähmenden Wirkung die Möglichkeiten zur Instrumentalisierung entgegen:
Ob Drohnenkriegsführung, Folter oder das allgemeine Kriegsverbot: Völkerrecht lässt sich interpretieren und als Mittel einsetzen, das gegen die ursprüngliche Absicht wendet. Damit wird es, wie auch das Recht im Allgemeinen, zum Machtmittel, zum Legitimationswerkzeug. Das Völkerrecht wird der Außenpolitik untergeordnet, für Quasi-Rechtsstaatlichkeit auf internationaler Ebene bleibt nicht viel Platz.
Ein spannendes Buch, das durchaus zur gängigen Kritik an den Grenzen des Völkerrechts passt. Andererseits fokussiert es freilich auf die Achillesferse, den Bereich der Staatsräson beziehungsweise. Hier stößt das Recht als solches, nicht das Völkerrecht im besonderen, an seine Grenzen.
[international law] is empowering as well as constraining. Whether a state is bound by a given law is often a matter of its own choosing, and when it is so bound, it has wide latitude to interpret the law in ways that advance its own goals. It is therefore a mistake to assume a conflict between state interest and international law, and equally a mistake to see law as necessarily a constraint on anyone’s agency. What counts as acting lawfully is often an open question, and states exploit this ambiguity to further their ends.
Albert Camus, Die Pest
Ein Roman durfte es zuletzt doch sein, auch wenn es mittlerweile wieder ein wenig her ist. Ein wenig enttäuschend schleppt sie sich dann aber doch hin, diese Erzählung von der Pest. Ein Klassiker, den man alleine aufgrund seiner Bedeutung gelesen haben sollte – dass Endzeitszenarien in der Popukultur gerade Hochkonjunktur haben, könnte als zusätzliche Motivation dienen (zu den Zitaten geht es hier).